Kontakt

Schanzenstraße 75 20357 Hamburg Tel. 040 / 4 39 28 58 Fax 040 / 4 39 28 18 buero(at)arbeitund gesundheit.de

Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die Bandbreite der nachgefragten Themen:

  • Arbeitsbedingte Erkrankungen
  • Arbeitszeit
  • Behinderung / Erwerbsminderung / Rehabilitation
  • Berufskrankheiten / Arbeitsunfälle
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Bildschirm- / Büroarbeit
  • Biologische Belastungen
  • Chemische Belastungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Gesetzliche Regelungen
  • Hauterkrankungen / Allergien
  • Physikalische Belastungen
  • Psychische Belastungen / Arbeitsorganisation
  • Raumluft / Klima
  • Sucht / Rauchen

Unsere Arbeit

Eine der zentralen Aufgaben der Einrichtung besteht in der Beratung zu allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Von Beginn an liegt der Schwerpunkt unseres Beratungsansatzes in der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Wir wollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermutigen, sich für eine gesundheitsgerechte Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und für gesundheitsgerechte Verhaltensweisen zu engagieren. Dazu gehört zu allererst Wissen um die Zusammenhänge von Arbeit und Gesundheit, Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeit sowie Pflichten des Arbeitgebers für den Gesundheitsschutz im Betrieb. Wissen allein reicht allerdings nicht aus, um im Betrieb aktiv zu werden. Deshalb bedarf es einer Beratung, in der die Umsetzung in die betriebliche Praxis eine zentrale Rolle spielt. Neben der telefonischen Beratung ist daher die persönliche Beratung von großer Bedeutung. Unser Ziel ist es, den Umsetzungsprozess in den Betrieben beratend zu begleiten.

Die Beratung gliedert sich in zwei Hauptfelder:

  • die Beratung zur Behebung von Mängeln im betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • die Beratung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Beratung zur Behebung von Mängeln im betrieblichen Gesund-
heitsschutz und zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen

Unsere Devise lautet: „Beratung zu allen Fragen rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“. Aufgrund unserer langjährigen Beratungs- und Bildungstätigkeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen wir über ein komplexes Fach- und Erfahrungswissen. Bei Spezialthemen sind wir durch unsere Netzwerke in der Lage, auf das nötige Detailwissen zurückgreifen zu können.

Neben Arbeitnehmern als Hauptzielgruppe richtet sich unser Beratungsangebot auch an Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Das Arbeitsschutzrecht ist über die Jahre immer komplexer geworden. Auch betriebliche Experten haben es nicht immer leicht, sich in einer Vielzahl von Vorschriften und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zurechtzufinden. Die Arbeitgeber haben vor allem durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 und die dazugehörigen Verordnungen die Verpflichtung erhalten, einen systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb zu organisieren. Ein Kerninstrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes. Betriebs- und Personalräte haben weitgehende Mitbestimmungsrechte im Gesundheitsschutz, die durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren bestätigt und weiter gestärkt wurden.

Wir wollen betrieblichen Interessenvertretern nicht nur dabei helfen, „Pfade im Vorschriftenlabyrinth“ zu finden, sondern sie auch motivieren, einen vorsorgenden, systematischen Gesundheitsschutz im Betrieb zu fordern und zu fördern. Bei diesem Beratungsangebot handelt es sich nicht um eine Sachverständigentätigkeit nach § 80 BetrVG, sondern um die Förderung von gestaltender, systematischer Gesundheitsschutzarbeit im Betrieb.

Beratung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

In diesem Teilbereich der Beratungsarbeit erhalten wir die meisten Anfragen zu Berufskrankheitenverfahren. Beratungen in Berufskrankheitenverfahren (BK-Verfahren) gegen Berufsgenossenschaften erstrecken sich häufig über einen langen Zeitraum, nicht selten über mehrere Jahre. Die Anerkennungsquoten von Berufskrankheiten mit der Folge einer Rentenzahlung sind eher gering, unterscheiden sich je nach Berufskrankheit allerdings sehr deutlich. So sind zum Beispiel die Berufskrankheiten mit der geringsten Anerkennungsrate die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule mit deutlich unter 1 %. Diese geringen Anerkennungsquoten liegen zum einem im Berufskrankheitenrecht selbst begründet, zum anderen in der Ungleichheit der Voraussetzungen. Auf der einen Seite steht die Institution, die das Verfahren steuert und die mit Fachwissen und vielen Ressourcen ausgestattet ist. Ihr gegenüber stehen die Betroffenen, die erstmals in ihrem Leben ein solches Verfahren durchlaufen, das für sie zumeist ein „Buch mit sieben Siegeln“ ist.

Bei uns finden Betroffene Unterstützung bei

  • der fachlichen Begründung von Widersprüchen
  • der kritischen Auseinandersetzung mit der Beurteilung der Belastungen am Arbeitsplatz und
  • den medizinischen Gutachten

Für eine eventuell notwendige Rechtsberatung verweisen wir auf geeignete Juristen.

Weitere wichtige Tätigkeitsfelder neben der Beratung sind

  • Voranbringen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Hamburg durch Informationen und Empfehlungen
  • Förderung von Vernetzung und Kooperation der Hamburger Arbeitsschutzakteure, insbesondere im Themenfeld der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Durchführung von bzw. Mitwirkung bei Veranstaltungen zur Verankerung und Konkretisierung eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes